Leistungen

Finanzbuchhaltung*

Grundlage jeder langfristig erfolgreichen Unternehmung ist ein korrektes und vor allem zeitnahes Zahlenwerk. Neben der Berechnung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, ermöglicht es dem Unternehmer eine sinnreiche Planung und Führung seines Unternehmens. Sie entscheiden, wem Sie die Verantwortung für Ihr Zahlenwerk übertragen.

Hol- und Bringservice ihrer Unterlagen

Sortieren und Ordnen ihrer Belege

Buchen der laufender Geschäftsvorfälle mit GoBD-konformer Software

Betriebswirtschaftliche Auswertung

Offene-Posten-Management

Anlagenbuchführung

Datenbereitstellung an Steuerberater

Ablage- und Dokumentenmangement

Lohnbuchhaltung*

Aufgrund des sich ständig ändernden Steuer- und Sozialversicherungsrechts, ist die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnung immer anspruchsvoller. Wir sind hier der zuverlässigen Partner, dem Sie vertrauen können….

Sozialversicherungsmeldungen, An- und Abmeldungen

Lohndatenerfassung

Datenübernahme aus Zeiterfassungsprogrammen

Durchführung der Lohnabrechnung, Führung der Lohnkonten

Überstunden-, Prämien-, Reisekostenabrechnung

Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Datenübermittlung

Bereitstellung Lohnauswertung, digital oder manuell

Erstellung Zahlungsverkehrsdaten

Betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung

Kontinuierlich verändernde Märkte stellen hohe Anforderungen an jeden Betrieb. Durch eine strukturierte externe Betrachtung erweitern Sie Ihre Blickwinkel und erlangen hierdurch neue Perspektiven…

Betriebswirtschaftliche Planung

Kosten- und Leistungsrechnung

Liquiditätsplanung

Analyse und Optimierung interner Kontrollsysteme

Marktanalyse

Ratinganalyse

*Bitte beachten Sie, dass wir im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen anbieten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten, insbesondere Tätigkeiten, die nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem Steuerberatungsgesetz genehmigungspflichtig sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.